Ein Großteil der betroffenen Grundstückseigentümer hofft darauf, dass die Verfolgung des Rückbaus von baurechtswidrig errichteten Gebäuden nicht weiter vorangetrieben wird und die Stadtverwaltung stattdessen die Weichen für eine dauerhafte Nutzung in diesem Gebiet stellt.
„Seit dem Einschreiten der Bauverwaltung gegen die Schwarzbauten, sind viele der Anwohner auf die SPD zugekommen und haben ihren Frust und Ihre Hilflosigkeit an uns herangetragen“ so Sundermann. „Leider ist das Kind aber schon viel früher in den Brunnen gefallen. Die Rechtslage und die bereits umgesetzten Rückbauten in dem Gebiet, machen die Umplanung in ein reguläres Wohngebiet unmöglich. Das müssen wir, so hart wie es für den ein oder anderen Anwohner ist, zur Kenntnis nehmen. “
Schon bei der Änderung des Bebauungsplans im Jahr 2004 und der Aufstellung eines Handlungs-konzeptes der Verwaltung 2006, hatten alle Mitglieder des Ausschusses immer auf eine möglichst verträgliche Rückbau- und Räumungsfrist hingewiesen. Die dann von der Verwaltung erarbeitete sogenannte 60/10-Regelung schien auch ein für alle tragbarer Kompromiss zu sein.
„Diese Härtefallregelung sah vor, dass 60jährige, die mindestens schon 10 Jahre dort wohnen, bis zum freiwilligen Auszug oder bis zum Tod bleiben darf. Leider ist diese Regelung, nach einem ersten Rechtsstreit zwischen einem Anwohner und der Stadtverwaltung, vom Gericht beanstandet worden und würde bei ihrem Einsatz, künftige Ordnungsverfügungen ermessensfehlerhaft machen“, erklärte Sundermann.
Der von SPD-Mitglied und Stadtteilvorsteher Uwe Holtz kurzfristig vor Antragsschluss eingebrachte Antrag, den Bebauungsplan neu aufzustellen ist nach der Mitteilungsvorlage der Stadt zwar möglich, birgt jedoch erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Stadt und die Anwohner.
„Da es auch unter den Bewohnern unterschiedliche Auffassungen gibt, was vor Ort passieren soll, würden die Folgen eines neuen Bebauungsplanes die Probleme der Anwohner nicht zwingend beseitigen.“ so Sundermann. „Allein die prognostizierten Erschließungskosten von rund 40 Euro je Quadratmeter Bauland sowie die Umplanung der Grundstücke wären sicher auch nicht im Sinne aller Anwohner.“
„Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, den Antrag zurückzuziehen.“ erklärt Uwe Holtz. „Glücklich bin ich jedoch bei Weitem nicht. Wir können nur an die Verwaltung appellieren, dass sie bei den anstehenden Ordnungsverfügungen fair und menschlich mit den Anwohnern umgeht. Schließlich hat die Stadt jahrzehntelang die Wohnnutzung geduldet und sogar Abwasserkanäle gelegt und die Müllabfuhr veranlasst.“