Ortsverein Süd hat Zweifel am rechtmäßigen Verfahren zum geplanten Therapiezentrum in Wittorf

„Was läuft in der Verwaltung der Stadt?“ fragt der Vorsitzende des Ortsvereins Süd, Ratsherr Bernd Delfs, angesichts der Planungen für ein Therapiezentrum in Wittorf.

Der geplante Standort liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 106. Dort wird für das Grundstück als Nutzungsart eine Gemeindebedarfsfläche mit Zweckbestimmung Kindertagesstätte/ Jugendheim festgesetzt. Wenn von dieser Nutzungsart abgewichen werden soll, muss vor einer Entscheidung das rechtlich vorgegebene Beteiligungsverfahren eingehalten werden.

Die Hauptsatzung der Stadt Neumünster regelt in § 10, Absatz 2:

„Der Stadtteilbeirat hat in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen ein Mitwirkungsrecht…

Wichtige Angelegenheiten sind alle Angelegenheiten, die von der Verwaltung den Ausschüssen oder der Ratsversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden.

Ein Mitwirkungsrecht kommt besonders bei folgenden Aufgaben in Betracht:

Wahrnehmung der Interessen und Belange des Stadtteils, insbesondere

a) bei Bebauungsplänen …

c) bei Jugendeinrichtungen ….

f) bei Sportanlagen

g) bei Kinderspielplätzen….“

Darüber hinaus nimmt der Stadtteilbeirat die in § 4(3) Jugendförderungsgesetz erforderliche Beteiligung von Kinder und Jugendlichen, soweit ihre Interessen berührt werden, wahr.

Da Delfs bis zur Kommunalwahl selbst Mitglied im Stadtteilbeirat Wittorf war, weist er darauf hin, dass diese Planung kein Thema in einer Sitzung war.

Bevor der Oberbürgermeister also im Februar 2013 eine Vorlage mit dem Ziel der Befreiung von der Festsetzung in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss einbringen durfte, hätte er die zwingend erforderlich Beteiligung sicherstellen müssen. Er durfte eigentlich kein Votum des Ausschusses erwarten! Oder aber er hätte erklären müssen, warum er die Beteiligung nicht gemacht hat.

Wenn das nicht geschehen ist, stellt sich die Frage, ob der Beschluss rechtlich einwandfrei zustande gekommen ist. Und was geschieht mit eventuell weiteren Zusagen und Genehmigungen in dieser Sache? Trägt der Oberbürgermeister alle Risiken?

Klar ist auch noch nicht, wer beschlossen hat dieses Grundstück –eventuell verbunden mit der Zusage der Umwidmung- zu veräußern.

„Der Oberbürgermeister sollte das Verfahren schnellstmöglich stoppen und rechtlich zweifelsfrei neu beginnen.“ Lautet die Forderung des Ortsvereinsvorsitzenden.

https://www.spd-neumuenster.de/personen/bernd-delfs/