Daher wird folgende „Kleine Anfrage“ gestellt:
Der Presse war zu entnehmen, dass in Kiel diverse kommunale Parkplätze umsatzsteuerpflichtig werden. Somit würden die Einnahmen aus den Parkflächen mit 19% Umsatzsteuer belastet werden. Das Finanzministerium in Schleswig-Holstein geht davon aus, dass die Gemeinden umdenken müssen.
Zitat: „Die Bereitstellung von öffentlichen Parkflächen in Parkhäusern, Tiefgaragen oder zusammenhängenden Parkflächen außerhalb öffentlicher Straßen ist als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen und unterliegt der Umsatzsteuer“. Daher ergeben sich folgende Fragen:
- Gibt es in Neumünster solche zusammenhängende Parkflächen etc.?
- Wie schätzt die Stadt Neumünster die Rechtslage ein?
- Welche Auswirkungen hätte dies auf den städtischen Haushalt?
- Beabsichtigt die Stadt Neumünster die eventuellen Mehrkosten auf die Parkentgelte aufzuschlagen?