SPD fragt: Muss die Stadt Neumünster Umsatzsteuer auf Parkplatzgebühren erheben?

Mit einer „Kleinen Anfrage“ will SPD-Ratsherr Claus-Rudolf Johna dass Thema Gebühreneinnahmen aus Parkplätzen in Neumünster ansprechen.

Bild: Carsten Wiegmann

Daher wird folgende „Kleine Anfrage“ gestellt:

Der Presse war zu entnehmen, dass in Kiel diverse kommunale Parkplätze umsatzsteuerpflichtig werden. Somit würden die Einnahmen aus den Parkflächen mit 19% Umsatzsteuer belastet werden. Das Finanzministerium in Schleswig-Holstein geht davon aus, dass die Gemeinden umdenken müssen.

Zitat: „Die Bereitstellung von öffentlichen Parkflächen in Parkhäusern, Tiefgaragen oder zusammenhängenden Parkflächen außerhalb öffentlicher Straßen ist als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen und unterliegt der Umsatzsteuer“. Daher ergeben sich folgende Fragen:

  1. Gibt es in Neumünster solche zusammenhängende Parkflächen etc.?
  1. Wie schätzt die Stadt Neumünster die Rechtslage ein?
  1. Welche Auswirkungen hätte dies auf den städtischen Haushalt?
  1. Beabsichtigt die Stadt Neumünster die eventuellen Mehrkosten auf die Parkentgelte aufzuschlagen?