Kleine Anfrage hinsichtlich der Bebauungshöhe des Parkhauses der Holstengalerie

Die Baustelle des Einkaufszentrums Holstengalerie liegt im Zentrum von Neumünster. Der Baufortschritt wird von vielen Anwohner/innen und Bürger/innen der Stadt Neumünster verfolgt. In diesem Zusammenhang tauchten Fragen zur Bebauungshöhe des neuen Einkaufszentrums und insbesondere des neuen Parkhauses auf.

Bild: Carsten Wiegmann

Daher wurde zur nächsten Ratsversammlung (16.09.2014) folgende Kleine Anfrage gestellt:

Das EKZ Holstengalerie befindet sich im Bau und nunmehr sind schon erste Rohbaumaßnahmen sichtbar. Mit dem EKZ wird ein großes Stück der Innenstadt neu erstellt. Daher haben wir folgende Fragen:

  1. Wird das Parkhaus vom EKZ Holstengalerie mehr Parkdecks –bzw. eine höhere Bebauungshöhe- als im Bebauungsplan haben?
  1. Entspricht die tatsächliche Bebauungshöhe des EKZ Holstengalerie der im Bebauungsplan vorgesehenen Bebauungshöhe?
  1. Wenn die Bebauungshöhe (Frage 1+2) vom Bebauungsplan abweicht, was ist hierfür die Rechtsgrundlage?
  1. Wenn die Bebauungshöhe (Frage 1+2) vom Bebauungsplan abweicht, warum wurde nicht von Anfang an mit der tatsächlichen Bebauungshöhe der Bebauungsplan erstellt?