Daher wurde zur nächsten Ratsversammlung (16.09.2014) folgende Kleine Anfrage gestellt:
Das EKZ Holstengalerie befindet sich im Bau und nunmehr sind schon erste Rohbaumaßnahmen sichtbar. Mit dem EKZ wird ein großes Stück der Innenstadt neu erstellt. Daher haben wir folgende Fragen:
- Wird das Parkhaus vom EKZ Holstengalerie mehr Parkdecks –bzw. eine höhere Bebauungshöhe- als im Bebauungsplan haben?
- Entspricht die tatsächliche Bebauungshöhe des EKZ Holstengalerie der im Bebauungsplan vorgesehenen Bebauungshöhe?
- Wenn die Bebauungshöhe (Frage 1+2) vom Bebauungsplan abweicht, was ist hierfür die Rechtsgrundlage?
- Wenn die Bebauungshöhe (Frage 1+2) vom Bebauungsplan abweicht, warum wurde nicht von Anfang an mit der tatsächlichen Bebauungshöhe der Bebauungsplan erstellt?