SPD-Ratsherr Claus-Rudolf Johna weist auf die Informationsveranstaltung für Inhaber von Ladenlokalen mit Freiflächen im Innenstadtbereich vom 08.10.2014 hin, hier wurde sich darauf verständigt die sog. Kundenstopper auf einen Kundenstopper und einen Fahrradständer pro Geschäftslokal zu begrenzen.
„Es kann nicht eine Anhörung mit den Betroffenen gemacht werden und anschließend deren berechtigten Einwendungen ignoriert werden“, so Johna.
„Eine Begrenzung dieser Kundenstopper im Innenstadtbereich macht Sinn um Auswüchse zu verhindern. Die völlige Versagung der Kundenstopper würde die Betreiber (besonders von kleinen) Geschäftslokalen gegenüber der zu erwartenden Konkurrenz durch das ECE benachteiligen“, macht Ratsherr Johna deutlich.
Falls die Begrenzung nicht ausreichen sollte, könnte Sondernutzungssatzung notfalls auch in einem Jahr geändert werden.
„Die Begrenzung von Fahrradständern macht für die Fahrradstadt Neumünster keinen Sinn, es werden sich nur wenige Geschäftsinhaber bereit erklären Fahrradständer ohne Werbeaufdruck aufzustellen. Mit dieser Beschränkung würden wir den Radfahrern in Neumünster keinen gefallen machen“, so Johna.