Damit die Städte diese neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt sie die Bundesregierung dabei mit Programmen zur Städtebauförderung. Konkret sind das die folgenden fünf Förderprogramme: Stadtumbau Ost, Stadtumbau West, Soziale Stadt, Städtebaulicher Denkmalschutz, aktive Stadt- und Ortsteilzentren sowie kleinere Städte und Gemeinden. Ich freue mich sehr, dass die Verhandlungspartner im Dezember letzten Jahres eine Fortsetzung der Programme beschlossen haben. In Bezug auf die aktuelle Flüchtlingsaufgabe unterstützt die Städtebauförderung die Kommunen in besonderem Maße und mit einigen Ausnahmeregelungen. Unter anderem gilt in Fällen von Verzögerungen aufgrund laufender Asylanträge eine Fristverlängerung. Zudem können Mittel aus der Städtebauförderung für Einzelmaßnahmen auch außerhalb des Fördergebiets eingesetzt werden.“
Zum Hintergrund: Aktuell werden rund 2.000 Gebiete gefördert. Antragsberechtigt sind lediglich Städte und Gemeinden. Der Förderantrag ist beim zuständigen Landesministerium zu stellen. Die Förderung erfolgt nach den Vorschriften der jeweiligen Länderrichtlinien. Insgesamt stellt das Bundesbauministerium den Ländern rund 600 Millionen Euro zur Verfügung.