Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet. Dadurch erhalten rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland bereits seit dem 1.1.2015 mehr Leistungen. Angehörige werden deutlich entlastet, indem die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause ausgeweitet wurden. Weiterhin erhöhte sich die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen. Zusätzlich wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 vorgenommen, indem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Damit erhalten erstmals alle Pflegbedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind. Das heißt, endlich erhalten auch an Demenz erkrankte Menschen angemessene Unterstützung. Damit wird der individuelle Bedarf bei Pflegebedürftigen sehr viel genauer ermittelt. Ebenso werden die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade erweitert.
Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz, das wir in diesem Jahr verabschieden wollen, wird die Rolle der Kommunen sowie die Pflegeberatung vor Ort deutlich gestärkt. Damit die Hilfe dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird.
Mit dem Pflegeberufereformgesetz wollen wir den Pflegeberuf deutlich attraktiver machen und mehr Menschen für dieses so wichtige Berufsfeld gewinnen.
Das Pflegebedürftigkeitsgesetz ist ein echtes Reformpaket für die zu Pflegenden, ihre Angehörigen und Pflegenden.“