SPD lobt Änderung des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes

Die SPD-Rathausfraktion hat mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass der Bundestag am 29.09.2016 einstimmig das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz geändert hat (siehe Drucksache 18/9231). Damit wurde die Verlängerung des Programms „energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“ um zwei Jahre beschlossen. Die Richtlinien des Landes dazu werden entsprechend angepasst.

Bernd Delfs und Kirsten Eickhoff-Weber

„Das bedeutet auch, dass die auf Antrag der SPD beschlossene breite Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planung des Neubaus der Grundschule an der Schwale durch den Stadtteilbeirat Faldera, der Schule, dem Elternbeirat, Schülerinnen und Schüler sowie Kinder und Jugendliche im Stadtteil Faldera nun ohne Zeitdruck durchgeführt werden kann. Die SPD wird daher einen Zeitplan für diese Beteiligungen beantragen“, stellt der schulpolitische Sprecher der SPD-Rathausfraktion, Ratsherr Bernd Delfs, fest.

Für Förderanträge gibt es eigentlich nach dem Bundesgesetz keine Frist. Die Kommune muss nur eigenständig so rechtzeitig die Maßnahme beantragen, dass sie das Programmende einhalten kann. Allerdings ist nach Auskunft der Landtagsabgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber davon auszugehen, dass das Schleswig-Holsteinische Innenministerium als zuständige Behörde die bisherigen Fristen und Regelungen nicht ändern wird. D.h. wenn die Kommunen „ihre“ Mittel nicht bis zum 30.06.2017 beantragen, stehen sie im selben Förderbereich bis 30.09.2017 anderen antragsberechtigten Kommunen zur Verfügung.

Auch für diesen Fall wird die SPD vorsorglich Anträge stellen, damit die Stadt den größtmöglichen Nutzen aus der Förderung ziehen kann und somit mehr in die Schulinfrastruktur investieren kann als geplant war.

„Ferner rechnen wir damit, dass nach dem Beschluss des SPD-Bundesvorstands vom 26.09.2016 dieses Programm aufgestockt oder ergänzt wird bzw. neue Förderprogramme aufgelegt werden“, stellt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Yvonne Zielke-Rieckmann abschließend fest.

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