11. Werkstatträte-Konferenz der SPD-Bundestagsfraktion

Anlässlich der 11. Werkstatträtekonferenz erklärt die schleswig-holsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Birgit Malecha-Nissen: „Ich freue mich, dass so weitreichende Verbesserungen für die Werkstattbeschäftigten und ihre Interessenvertretungen Eingang in den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes gefunden haben.“

Bereits zum elften Mal treffen sich am heutigen Montag über 200 Werkstatträte aus dem ganzen Bundesgebiet auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion, um über die geplanten Vorhaben der großen Koalition zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen ins Gespräch zu kommen. Im Vordergrund stehen diesmal das Bundesteilhabegesetz sowie die darin geplanten Neuregelungen für die Werkstätten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Werkstättenmitwirkungsverordnung sehr weitreichend im Sinne der Menschen mit Behinderungen zu verändern. Die Anzahl der Werkstatträte wird von maximal sieben auf maximal dreizehn erhöht. „Wir werden zudem bessere Freistellungsmöglichkeiten schaffen und Frauenbeauftragte in den Werkstätten etablieren, die sich für mehr Gleichberechtigung einsetzen werden“, erläutert die schleswig-holsteinische Abgeordnete.

Gleichzeitig wird der Übergang von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtert. Hierzu zählt auch die Schaffung eines unbürokratischen Rückkehrrechtes in die Werkstatt für behinderte Menschen. Zudem wird das Budget für Arbeit auf alle Bundesländer ausgedehnt. Arbeitgeber bekommen so die Möglichkeit, bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes zu erhalten.

„Werkstattbeschäftigte werden in Zukunft nicht nur Mitwirkungs-, sondern echte Mitbestimmungsrechte haben.“ so Malecha-Nissen. Dies sei nicht zuletzt auch eine Folge des regelmäßigen und konstruktiven Austausches zwischen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion und den Werkstatträten auf den Konferenzen, die traditionell in der zweiten Jahreshälfte stattfinden.

Hintergrund:

  • April 2016: Erster Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, im Nachgang Eingang von Stellungnahmen
  • 22. September: Erste Lesung im Deutschen Bundestag
  • 07. November: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Ausschusses für Arbeit und Soziales