Sofortprogramm des Landes für Sanierung von Sanitärräumen in Schulen

Bei seiner letzten Zusammenkunft in dieser Legislaturperiode hat der Landtag zehn Millionen Euro für ein drängendes Problem zur Verfügung gestellt. „Bei meinen zahlreichen Schulbesuchen in Neumünster und Boostedt war immer wieder auch der Zustand der Sanitärräume ein Thema. Hier besteht teilweise dringender Handlungsbedarf.“, berichtet die Landtagsabgeordnete Kirsten Eickhoff-Weber.

Kirsten Eickhoff-Weber MdL

Die Schulträger können ihren Bedarf an Mitteln zur Sanierung von Sanitärräumen in Schulen im Zeitraum vom 19. April bis zum 10. Mai beim Bildungsministerium anmelden. Eickhoff-Weber: „Für die Stadt Neumünster stehen 476.062,74 Euro zur Verfügung. Wichtig ist der Hinweis: Wer zuerst kommt, saniert zuerst! Ich würde mich freuen wenn es gelingen könnte, dass auch die Schülerinnen und Schüler in Neumünster und Boostedt von diesem Sofortprogramm profitieren.“

Das Bildungsministerium hat eine entsprechende Förderrichtlinie entworfen, um eine zügige Umsetzung des Sofortprogramms zu gewährleisten. „Damit leisten wir unseren Beitrag und unterstützen Schulträger bei dringend notwendigen Sanierungen im Sanitärbereich. Über das Ergebnis dürften sich alle an Schule Beteiligten freuen“, sagte Bildungsministerin Britta Ernst bei der Vorstellung des Programms in Kiel. Gefördert werden aus dem Programm auch die Sanierung von Dusch- und Sanitärräumen in Schulsportstätten. Die Förderrichtlinie wird am 18. April im Amtsblatt Schleswig-Holstein und zeitgleich auf der Homepage des Bildungsministeriums unter www.bildung.schleswig-holstein.de veröffentlicht.

Die Schulträger melden die von ihnen beabsichtigten Maßnahmen mit der Beschreibung des Fördergegenstandes und einer Kostenschätzung beim Bildungsministerium an. In der Förderrichtlinie sind die Eckdaten des Programms formuliert: Die Höchstfördersumme je Maßnahme beträgt grundsätzlich 80.000 Euro. Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent. Kriterium für die Verteilung der zehn Millionen Euro auf die Kreise und kreisfreien Städte war die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/16 die Schulen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich besucht haben.