SPD Neumünster will Modul-Bauweise für geeignete Neubauvorhaben prüfen

In der Ratsversammlung am 21.11.2017 standen Beschlüsse zu mehreren Neubauvorhaben der Stadt an.

Bild: Jörg Asmus-Wieben

Alle im Rat vertretenen Fraktionen waren sich im Ausgangspunkt dahin einig, dass bei städtischen Neubauvorhaben die Möglichkeit einer Realisierung in Modul-Bauweise geprüft werden soll. Denn bei diesem Bauverfahren kann es Kostenvorteile aufgrund industrieller Vorfertigung von Bauteilen geben.

Dazu hatte die CDU einen grundsätzlichen Antrag vorgelegt, nämlich den Antrag über Grundsätze „für die Errichtung neuer städtischer Gebäude“. Danach soll die Verwaltung bei allen Neubauvorhaben eine Realisierung in Modul-Bauweise prüfen und deswegen immer eine externe Wirtschaftlichkeitsberechnung einholen soll. Mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung sollen die Gesamtbaukosten für eine Realisierung des fraglichen Bauvorhabens in Modul-Bauweise bzw. in konventioneller Bauweise ermittelt werden und im Ergebnis der Nachweis geführt werden, dass Modul-Bauweise wirtschaftlicher ist.

Dem CDU-Antrag sind wir entgegengetreten und haben in einem Änderungsantrag vertreten, dass nur für Neubauvorhaben, die für Modul-Bauweise geeignet sind und die bei diesem Bauverfahren Kostenvorteile erwarten lassen, eine externe Wirtschaftlichkeitsberechnung eingeholt werden soll.

Der CDU-Vorschlag ist unwirtschaftlich, weil es Neubauvorhaben gibt, für die Modul-Bauweise ungeeignet ist oder für die Modul-Bauweise keine Kostenvorteile verspricht (z.B. Neubauten mit Schnittstellen zu einer Sanierung von Altbau-substanz). Die Einholung von externen Wirtschaftlichkeitsberechnungen in allen Fällen kostet Geld und Zeit und bringt in den ungeeigneten Fällen nichts.

Der Antrag der CDU ist rechtlich bedenklich. Denn nach dem Gesetz ist die Stadt als öffentlicher Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, Neubauvorhaben in Teilleistungen – Losen – auszuschreiben und zu vergeben. Nur ausnahmsweise darf die Stadt die gesamte Bauleistung, z.B. die Errichtung einer Schule durch einen Modulbauunternehmer, ausschreiben und vergeben, nämlich wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dies erfordern. Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis beachtet der CDU-Vorschlag nicht. Denn danach soll bei allen Neubauvorhaben die Modul-Bauweise durch Einholung einer externen Wirtschaftlichkeitsberechnung geprüft werden.

Jedenfalls berücksichtigt die CDU nicht die Interessen der regionalen Bauunter-nehmen und Handwerksbetriebe sowie das Interesse der Stadt an Wertschöpfung in der Region. Das Gesetz, das als Regel die losweise Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen vorschreibt, dient der Mittelstandsförderung. Kleine und mittlere Bauunternehmen und Handwerksbetreibe sollen damit in die Lage versetzt werden, sich bei umfangreichen Bauvorhaben am Wettbewerb um Aufträge zu beteiligen. Wer – wie die CDU – bei allen Neubauvorhaben – immer – Modul-Bauweise durch Einholung einer externen Wirtschaftlichkeitsberechnung prüfen lassen will, zeigt deutlich, dass ihm der Gesichtspunkt einer Förderung der regionalen Wirtschaft nicht wichtig ist.

Schließlich ist der CDU-Antrag auch nicht zielführend. Denn wer auch für ungeeignete Bauvorhaben Modul-Bauweise prüfen lässt und sich mit eingeholten Wirtschaftlichkeitsberechnungen bestätigen lässt, dass dieses Bauverfahren keine Kostenvorteile bringt, fördert nicht den Gedanken, dieses Bauverfahren einzusetzen.

Die CDU hat schließlich den Antrag zurückgezogen.

Bei den nachfolgenden Abstimmungen zu den ersten drei Schulbauvorhaben ist jeweils die Verwaltungsvorlage beschlossen worden. Die sieht eine Realisierung des jeweiligen Bauvorhabens in konventioneller Bauweise vor.

Hinsichtlich des Neubaus Technikums haben wir beantragt, die Realisierung dieses Bauvorhabens in Modul-Bauweise zu prüfen und dafür eine externe Wirtschaft-lichkeitsberechnung einzuholen. Dieser Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen worden. Nur Teile der CDU-Fraktion haben mit „Nein“ abgestimmt – ohne dies zu begründen. Dies ist unverständlich, weil nach ihrem eingangs gestellten Antrag – Grundsätze „für die Errichtung neuer städtischer Gebäude“ – eine Prüfung der Modul-Bauweise durch Einholung einer externen Wirtschaftlichkeitsberechnung – wie in allen Neubaufällen – hätte erfolgen sollen.

Mit den gestrigen Beschlüssen der Ratsversammlung ist sichergestellt, dass die drei Schulbauvorhaben ohne eine weitere Verzögerung vorangebracht und alsbald realisiert werden können. Für das Technikum ist die Prüfung durch Einholung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung beschlossen. Dies wird eine gewisse Zeit benötigen, die im Fall, dass eine Realisierung in Modul-Bauweise möglich und sachgerecht ist, durch eine kürzere Bauzeit ausgeglichen wird.

https://www.spd-neumuenster.de/personen/andreas-kluckhuhn/

https://www.spd-neumuenster.de/personen/franka-dannheiser/