Der Koalitionsausschuss hat sich gestern auf Drängen der SPD auf einen Neustart für die Rente geeinigt. Bereits heute hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg ins parlamentarische Verfahren gebracht, der für eine stabile und gerechte Rente sorgen soll. Außerdem wird es erhebliche Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben. Dazu erklärt die für Neumünster zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
„Der von der SPD geforderte Neustart für die Rente kommt. Die SPD hat sich bei den Verhandlungen mit der Union erfolgreich für mehr Sicherheit bei der Rente für alle Generationen eingesetzt: Die Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent – zunächst bis 2025 – stellt sicher, dass ältere Menschen nach einem langen Arbeitsleben eine gerechte Rente bekommen. Denn damit steigen die Renten in Zukunft wieder wie die Löhne. Die Jüngeren profitieren von der Garantie, dass der Rentenbeitrag nicht über 20 Prozent anwächst. Auf die Rente muss sich jede und jeder auch in Zukunft verlassen können. Niemand soll Angst vor Armut im Alter haben müssen. Deshalb werden wir als SPD weiter dafür arbeiten, auch über das Jahr 2025 hinaus stabile Renten zu garantieren, was CDU und CSU bisher leider abgelehnt haben.
Die SPD hat noch weitere Verbesserungen bei der gesetzlichen Rente durchgesetzt: Künftig werden Müttern oder Vätern für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Die Erziehungsleistung von rund zehn Millionen Menschen wird damit finanziell stärker anerkannt. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, sollen von weiteren Verbesserungen in der Erwerbsminderungsrente profitieren. Die sogenannte Zurechnungszeit, nach der die Renten so berechnet werden, als ob die Betroffenen nach Eintritt der Erwerbsminderung noch weitergearbeitet hätten, wird deutlich verlängert.
Zudem gehen wir nun in die Qualifizierungs-Offensive, indem wir Beschäftige durch mehr geförderte Weiterbildung stärken: Um die Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich zu meistern, öffnen wir die Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) für alle Beschäftigten – unabhängig von Alter, Betriebsgröße und Ausbildungsstand. Darüber hinaus verbessern wir den Schutz bei Arbeitslosigkeit: Menschen, die immer wieder kurzfristig beschäftigt sind, werden bei Arbeitslosigkeit besser geschützt, da wir die Rahmenfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausweiten. Künftig sollen alle, die zwölf Monate Anwartschaftszeit innerhalb von zweieinhalb Jahren nachweisen können, Anspruch auf ALG I haben. Beschäftigte profitieren außerdem von der dauerhaften Entlastung durch eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung, wobei sichergestellt bleibt, dass die BA für Krisenzeiten gerüstet ist.“
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