Brückenteilzeit beschlossen – Einen Schritt weiter auf dem Weg in eine moderne Arbeitswelt!

Ab 1. Januar 2019 gilt die Brückenteilzeit. Heute wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet. Es eröffnet vielen Teilzeitbeschäftigten die Möglichkeit ihre Arbeitszeit leichter aufzustocken und sichert Vollzeitbeschäftigte ab, die eine Zeit lang weniger Stunden arbeiten möchten ohne den Anspruch auf Rückkehr zu ihrer alten Arbeitszeit zu verlieren. Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD):   Ich freue mich sehr, dass wir das Gesetz zur Brückenteilzeit jetzt verabschiedet haben. Bereits in der letzten Wahlperiode haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für diese gesetzliche Absicherung gekämpft. Heute konnten wir den Weg für die Brückenteilzeit nun frei machen.

Bild: © Gabriele Hiller-Ohm - Foto Stefan H. Schenk

Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Es wird sehr vielen Beschäftigten helfen die Herausforderungen des Lebens und den Beruf besser unter einen Hut zu bringen. Vor allem Frauen stecken heute oft in der Teilzeitfalle fest. Mit der Brückenteilzeit kann die Arbeitszeit für 12 Monate bis zu fünf Jahren reduziert werden, um danach dann wieder gesetzlich abgesichert voll einsteigen zu können. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Flexibilität und Selbstbestimmung.   Auch für Menschen, die keine Brückenteilzeit in Anspruch nehmen wollen, in Teilzeit arbeiten und ihre Stunden aufstocken wollen, verbessern wir die Situation.    Die Brückenteilzeit gilt in Unternehmen ab 46 bis 200 Beschäftigte eingeschränkt und ab 200 Beschäftigten in vollem Umfang, Insgesamt arbeiten 11,4 Millionen Beschäftigte in Teilzeit, davon sind fast 80 Prozent Frauen (9,0 Mio.) und 21 Prozent Männer (2,4 Mio.). Rund eine Million Beschäftigte möchten ihre Arbeitszeit gerne reduzieren  –  ohne sich dabei in die Teilzeitfalle zu begeben.