SPD: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose

Die SPD-Rathausfraktion freut sich über die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes, das neue Chancen für Langzeitarbeitslose in Neumünster eröffnet.

Andreas Hering Bild: Jörg Asmus-Wieben

„Wir begrüßen, dass die Ratsversammlung die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes für Neumünster beschlossen hat und damit neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose geschaffen hat!“, erklärt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Rathausfraktion Andreas Hering zur Umsetzung des seit dem 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zur „Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ (Teilhabechancengesetz).

Die Ratsversammlung hat beschlossen, dass sich auch die Stadt Neumünster im Zeitraum von 2012 bis 2023 als Arbeitgeberin am Teilhabechancengesetz beteiligt und bis zu 20 Vollzeitstellen schafft, für die vom Jobcenter Lohnkostenzuschüsse aus Bundesmitteln bewilligt werden können. Nach Angaben der Agentur für Arbeit in Neumünster sind derzeit rund 1300 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ein Teil von ihnen könnte durch das neue Gesetz wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Die SPD-Rathausfraktion hatte in der Ratsversammlung durch einen Änderungsantrag versucht, die Schaffung der Stellen bei der Stadtverwaltung von 20 auf 40 zu erhöhen, fand dafür aber keine Mehrheit im Rat.

„Wir sind enttäuscht darüber, dass sich keine politische Mehrheit fand, möglichst viele Menschen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aber wir sind dennoch zufrieden, dass das Teilhabechancengesetz in Neumünster so zügig umgesetzt werden kann und hoffen, dass ein Teil der Langzeitarbeitslosen durch das neue Gesetz bessere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt erhält und zukünftig wieder ein selbstbestimmtes Leben führen kann“, erklärt Andreas Hering.

Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt. Das Programm wird für Langzeitarbeitslose angeboten, die mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen und mindestens 25 Jahre alt sind.

https://www.spd-neumuenster.de/personen/andreas-hering/