Der Artikel 13 – Ein Gastbeitrag von Felix Ferber

Der Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform erhitzt viele Gemüter und wird kontrovers diskutiert. Sich bei all den Fachbegriffen und technischen Feinheiten eine fundierte Meinung zu bilden, ist nicht so einfach.

Als Pro-Argument wird u.a. mit dem Schutz von insbesondere kleineren Künstler*innen argumentiert, die für ihre Arbeit von großen Plattform endlich finanziell entlohnt werden sollen. Andererseits wird mit dem Greifen des sog. Uploadfilters eine Verarmung der Meinungsvielfalt im Netz befürchtet. Puh, ziemlich verwirrend. Daher haben wir einen Experten befragt. Felix Ferber kandidiert als Beisitzer für den SPD-Landesvorstand und hat sich (nicht nur beruflich) der digitalen Agenda verschrieben. Nehmt euch die Zeit und lest euch die Meinung von Felix durch.

Felix findet: „Alleine auf YouTube wird jede Minute eines Tages rund 400 Stunden urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich geschütztes Material hochgeladen. Global Player wie Google, Facebook und Apple können dank der vorhandenen Infrastruktur diese Daten verarbeiten. Das entspricht 2,1 Terabyte pro Minute. Mittelständische Unternehmen allerdings haben gar nicht die Möglichkeit, User davor zu schützen, Urheberrechtsverstöße zu begehen, weil sie weder über anderes urheberrechtlich geschütztes Material verfügen. Noch gibt es eine staatliche Schnittstelle, die eine Überprüfung anbietet.

Der Upload-Filter muss neu überdacht werden und eine verträgliche Lösung für alle Seiten gefunden werden. Dafür müssen Gesetzgeber, Künstler*innen und Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL an einen Tisch kommen. Wenn jede Plattform für sich selbst einen Upload-Algorithmus entwirft, gerät das Internet außer Kontrolle. Zensurmöglichkeiten werden geschaffen und Konkurrenz zu Facebook, Google & Co. mit staatlicher Hilfe ausgeschaltet, weil sie die immensen Server-, Programmier- und Wartungskosten gar nicht stemmen können.

Der Artikelentwurf hinterlässt zu viele Fragen, als dass er Antworten für einen guten Urheberschutz liefert. Es gibt zu viele Interpretations- und Umsetzungswege zu zwei Artikeln, die eigentlich ein gesamtes Gesetz fordern, um Klarheit, Transparenz und Schutz zu ermöglichen. Viel mehr sollte man sich die Frage stellen, ob Facebook, YouTube, Google und Co. der Privatwirtschaft entzogen werden müssen und der gesamten Menschheit gehören sollten – und somit unter dem Dach der Vereinten Nationen allen Staaten mit gleichen Rechten und Pflichten zur Verfügung gestellt wird. Zentrale Plattformen im Internet sind nun einmal wie Marktplätze: Sie sind öffentlicher Raum und gehören entsprechend in öffentliche Hand!“