Nach der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein §47f ist die Kommune verpflichtet, eine angemessene Kinder und Jugendbeteiligung durchführen. Dazu gehört eine rechtzeitige Einbindung der Kinder und Jugendlichen, sodass diese die Möglichkeit haben, sich aktiv in die Planungen und Maßnahmen einzubringen.
Es ist unerlässlich, eine Partizipation in allen Bereichen aktiv zu leben. Hier ist die Verwaltung der Stadt Neumünster in der Pflicht, entsprechende Beteiligungsformen zu entwickeln und diese mit dem Kinder- und Jugendbeirat zu beraten. Die Mitglieder des neuen Kinder- und Jugendbeirats müssen aber auch Angebote zur Weiterbildung und Unterstützungen bei öffentlichen Veranstaltungen erhalten.
Demokratiebildung, Partizipation und andere Beteiligungsformen der jungen Menschen müssen mit Leben erfüllt werden. Dafür braucht es klare Strukturen und Verantwortlichkeiten. Junge Menschen, die mit demokratischen Formen der Beteiligung aufwachsen, sind die Zukunft unserer Gesellschaft.
Resolution zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Neumünster
Die SPD-Fraktion bittet um die Aufnahme dieser Resolution in die Tagesordnung zur Vorberatung SKSA sowie zur abschließenden Behandlung in der Ratsversammlung. Die Selbstverwaltung der Stadt Neumünster bekennt sich uneingeschränkt zum §47f der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein. Dieser muss in Gänze zur Anwendung kommen. Deshalb ist es unerlässlich, eine Partizipation in allen Bereichen, die Kinder und Jugendliche betreffen, aktiv zu leben.
Die Selbstverwaltung erwartet hier von den Fachbereichen und dem Stadtvorstand der Stadt Neumünster, dass:
- eine rechtzeitige Einbindung der Kinder und Jugendlichen gemäß §47f Gemeindeordnung SH erfolgt
- eine Richtlinie zur Einbindung der Kinder und Jugendlichen erarbeitet wird, die für alle Fachbereiche bindend ist
- der Kinder- und Jugendbeirat so rechtzeitig in die geplanten Maßnahmen eingebunden wird, dass dieser noch darüber in dem Gremium beraten kann und mögliche Änderungen oder Ergänzungen einfließen lassen kann.
- den Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirats Angebote der Weiterbildung zur Unterstützung ihrer Arbeit gemacht werden (wie funktioniert Selbstver-waltung, Verfahrensabläufe wie z.B. Bauleitplanung, aber auch Gesprächs-führung und einen Redebeitrag halten)
- eine Planung und Durchführung von öffentlichen Fachkonferenzen für Jugendliche erfolgt (Beispielhaft zur Digitalisierung in den Schulen, Klimakonferenz, etc.)
Hier die Resolution und Begründung im Orginal lesen.