Am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag das Dritte Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Damit soll die Bevölkerung umfangreich vor der Verbreitung des Corona-Virus geschützt werden. Dazu die SPD-Bundestagsabgeordnete für Lübeck, Gabriele Hiller-Ohm:
„Ich habe für das Dritte Infektionsschutzgesetz gestimmt. Im Vorfeld habe ich viele Emails, Briefe und Anrufe erhalten. Auch gab es in den sozialen Medien, in den Zeitungen und im Fernsehen viele Diskussionen zum Dritten Infektionsschutzgesetz. Vieles davon waren grobe Falschbehauptungen, die jeglicher Grundlage entbehren. Teilweise wurde von einem „Ermächtigungsgesetz“ gesprochen. Das ist geschichtsvergessener Unsinn und eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus!
Es gibt allerdings auch konstruktive Kritik an dem neuen Gesetz, darauf möchte ich an dieser Stelle gerne eingehen. Mit der Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes werden die Maßnahmen gegen das Coronavirus in einen gesetzlichen Rahmen gebracht. Es wird festgeschrieben, welche Maßnahmen verhängt werden können, um uns vor dem Coronavirus zu schützen und um unser Gesundheitssystem vor einem Zusammenbruch zu bewahren.
Das Infektionsschutzgesetz besagt, dass der Deutsche Bundestag unter bestimmten Voraussetzungen eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Mit dieser Feststellung bekommt die Bundesregierung die Befugnis, nach § 28 a Maßnahmen wie das Tragen von Masken, die Einhaltung der AHA-Regeln oder die Erstellung von Hygienekonzepten zu verhängen. Die in § 28 a beschriebenen Maßnahmen kennen wir seit der Corona-Krise bereits, sie wurden im Allgemeinen durch die Landesregierungen eingeführt. Mit dem Dritten Infektionsschutzgesetz wird nun konkret festgelegt, wie lange und zu welchem Zweck im Zusammenhang mit der Pandemie diese Maßnahmen verhängt werden dürfen. Diese außerordentlichen Befugnisse der Bundesregierung enden dann, wenn der Deutsche Bundestag die epidemische Notlage wieder aufhebt, spätestens aber mit dem 31. März 2021.
Nach wie vor kontrolliert das Parlament die Regierung. Durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz ist die Regierung verpflichtet, dem Bundestag regelmäßig Rechenschaft abzulegen. Und der Bundestag kann die epidemische Notlage und die außerordentlichen Befugnisse der Regierung jederzeit wieder beenden. Auch die Landesregierungen und der Bundesrat sind weiterhin mit eingebunden.
Es wird auch keine Impfpflicht geben. Das Infektionsschutzgesetz regelt die Errichtung von Impfzentren und die Verteilung von Impfdosen, eine Pflicht zur Impfung wird nicht eingeführt. Auch bei Einreisen aus Risikogebieten oder Besuchen in Altenheimen muss man sich nicht impfen lassen. All dies steht weder im Dritten Infektionsschutzgesetz noch ist eine solche Regelung zukünftig geplant.
Das Virus und die Pandemie lassen sich nicht wegdiskutieren. Der Blick in die Intensivstationen hierzulande oder in unsere europäischen Nachbarländer zeigt, was passieren kann, wenn wir nicht auf uns und aufeinander aufpassen. Die Intensivstationen sind stärker beansprucht als sie es am Anfang der Epidemie waren. Wenn die Infektionszahlen nicht bald drastisch sinken, werden die Kapazitäten bald erschöpft sein und unser Gesundheitssystem an seine Grenzen kommen. Das kann niemand von uns wollen! Daher schaffen wir mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, eine starke rechtliche Grundlage, die die Landesregierungen in die Lage versetzt, schnell zu reagieren und gleichzeitig die Rechte des Parlaments stärkt.“