Ob Kaffee aus Afrika, Bananen aus Südamerika oder Kleidung aus Asien: Die Globalisierung der Märkte hat längst Einzug in unser aller Leben genommen. Längst wissen wir, dass die Bedingungen, unter denen die Produkte für unseren täglichen Bedarf hergestellt werden oftmals Menschenrechtsstandards widersprechen, auf Kosten der Umwelt gehen und untragbar sind. Deshalb hat das Bundeskabinett am 03. März diesen Jahres einen Entwurf für Lieferkettengesetz beschlossen, was die Unternehmen in die Verantwortung nehmen soll, grundlegende Menschenrechte sowie das Verbot von Kinderarbeit in ihren Lieferketten einzuhalten, Umweltstandards zu beachten und Verstößen nachzugehen. Die Sorgfaltspflicht der Unternehmen bezieht sich dabei auf den gesamten Herstellungsprozess – vom Rohstoff bis zum fertigen Kaufprodukt.
Die Lübecker SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, äußert sich wie folgt:
„Endlich liegt ein Entwurf für das seit Langem von der SPD geforderte Lieferkettengesetz vor. Den heutigen Tag der guten Arbeit möchte ich dazu nutzen, um an das Recht auf faire und gute Arbeitsbedingungen zu erinnern. Arbeitsrechte sind Menschenrechte und garantieren einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen. Für dieses Recht setzen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion besonders ein.
Mit dem Gesetzesentwurf für das Lieferkettengesetz sind wir auf einem guten Weg, einen effektiven Beitrag zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen zu leisten. Besonders die Beschwerdemöglichkeit für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und die Verpflichtung zur Garantie von fairen Löhnen sind Meilensteine im weltweiten Kampf gegen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen.
Doch damit ist es nicht getan. Wenn wir wollen, dass Globalisierung und freier Handel überall Akzeptanz finden und die Ursachen für Flucht und Nationalismus bekämpft werden, dann müssen wir den Welthandel noch fairer gestalten und von allen Unternehmen die Pflicht zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards einfordern. Dabei sollte es keine Rolle spielen, wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein Unternehmen hat. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass das Gesetz ab 2023 erst bei Unternehmen mit 3000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen greift und ab 2024 für Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Ich setze mich dafür ein, dass faire Arbeitsbedingungen an keine Unternehmensgröße gebunden sind. Zudem hätte ich mir gewünscht, dass auch spezifische Aspekte zur Geschlechtergerechtigkeit im Gesetzentwurf enthalten sind. Ich werde mich im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen aus der SPD-Bundestagsfraktion weiter für ein starkes Lieferkettengesetz engagieren.
Ich habe mich auch sehr über den Einsatz der Lübecker Initiative Lieferkettengesetz gefreut. Gemeinsam mit den Engagierten aus der Initiative habe ich bereits im Sommer vergangenen Jahres für ein starkes Lieferkettengesetz geworben. Die Initiative hat über die lange Zeit hinweg den Druck auf die Politik konsequent aufrechterhalten. Initiativen aus der Zivilgesellschaft sind sehr wichtig, nur so können wir gemeinsam politische Veränderungen erreichen. Lübeck als Fairtrade Stadt geht ja schon mit bestem Beispiel voran. Das muss nun auch mit einer Pflicht für alle Unternehmen folgen!“