Die derzeitige Unterbringung in Boostedt ist baulich nicht geeignet, Neumünster könnte zum Beispiel auf dem Gelände der ehemaligen Hindenburg Kaserne geeignete Flächen anbieten. Auf dem Gelände der Hindenburg-Kaserne würden sich Synergieeffekte mit dem angedachten Bildungs- und Blaulichtcampus ergeben, diese sollten wir nach Möglichkeit nutzen, die Entscheidungen werden aber letztendlich beim Land Schleswig-Holstein getroffen, so Johna.
Antrag an die Ratsversammlung:
Die Ratsversammlung bittet den Oberbürgermeister von Neumünster, zügig Gespräche mit dem Land Schleswig-Holstein und der Justizvollzugsschule zu führen – mit dem Ziel – dass die Schule wieder in Neumünster untergebracht wird. Eine Unterbringung sollte nach Möglichkeit auf dem Gelände der ehemaligen Hindenburg-Kaserne erfolgen. Hier würden sich Synergieeffekte mit dem geplanten Bildungs- und Blaulichtcampus ergeben.
Begründung:
Die Justizvollzugsschule des Landes wurde nach dem Wegzug aus Neumünster in Boostedt auf dem Gelände der ehemaligen Rantzau Kaserne untergebracht. Dort herrschen unhaltbare Zustände für die Bediensteten, sowie der Schüler/innen. Eine Perspektive hat der Standort Boostedt nicht und Neumünster hat die Möglichkeit den geplanten Bildungs- und Blaulichtcampus zu stärken und auszubauen. Inhaltlich würde das Thema Blaulichtcampus gut abgedeckt werden und auch Synergien mit dem Bildungscampus ergeben sich – inhaltlich – aber insbesondere mehr noch mit der Infrastruktur (Wohnmöglichkeiten, Verkehrsanbindung etc.).