Antrag der SPD-Rathausfraktion zum „Wohngeld Plus“

Die SPD-Rathausfraktion setzt sich in der kommenden Ratsversammlung am 15.11.2022 dafür ein, dass die Umsetzung der Wohngeldreform ab 01.01.2023 sichergestellt und der Heizkostenzuschuss gewährleisten werden.

Bild: Carsten Wiegmann

Wir wissen, dass schon heute nicht alle, denen Wohngeld per Gesetz zusteht, dieses auch beantragen. Daher muss die Stadtverwaltung sicherstellen, dass die Bezugsberechtigten von den Unterstützungsmöglichkeiten durch den aktuellen Heizkostenzuschuss und durch das Wohngeld auch erfahren. Zumal jetzt auch erwerbstätige Bürger*innen und Senior*innen antragsberechtigt sind, die noch nie staatliche Leistungen gebraucht haben. Hier ist der Aufklärungs- und Beratungsbedarf hoch.

Dafür muss die Personalausstattung in der Stadtverwaltung gestärkt werden. Auch das Seniorenbüro und andere Beratungsstellen müssen den Berechtigten als erste Kontaktmöglichkeit zur Seite stehen können. Profitieren werden auch erwerbstätige Bürger*innen und Senior*innen die noch nie staatliche Leistungen gebraucht haben, jetzt aber an der Belastungsgrenze sind. Das betrifft nicht nur Mieter, sondern auch Hauseigentümer.

Die Verwaltung soll eine möglichst direkte Beratung der Bürger*innen sicherstellen und durch intensive Öffentlichkeitsarbeit darauf hinwirken, dass möglichst alle Berechtigten die ihnen zustehende Unterstützung auch beantragen und erhalten. Schwellenängste müssen abgebaut und die Beratung personell gestärkt werden. Es handelt sich beim Wohngeld um einen Rechtsanspruch, der umgesetzt werden muss.

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzgebungsverfahren für das „Wohngeld Plus“ die Voraussetzungen für eine zielgenaue Unterstützung von Bürger*innen auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Nun ist es wichtig, dass die deutlichen Verbesserungen beim Wohngeld auch bei den betroffenen Menschen in Neumünster ankommen.

Diese Zeiten erfordern gerade in den Kommunen ein zügiges und umsichtiges Handeln. Es darf nicht sein, dass in den finanzschwachen Kommunen von Armut bedrohte Menschen arm dran sind.


Antrag: „Wohngeld Plus“ – Umsetzung der Wohngeldreform ab 01.01.2023 sicherstellen und Heizkostenzuschuss gewährleisten

  1. Die Ratsversammlung bittet die Verwaltung, sicherzustellen, dass die neuen bundesgesetzlichen Regelungen zum Wohngeld in Neumünster organisatorisch und personell angemessen umgesetzt werden, damit alle Berechtigten die ihnen zustehenden Leistungen zuverlässig erhalten.
  2. Die Verwaltung soll eine möglichst direkte Beratung der Bürger*innen sicherstellen und durch intensive Öffentlichkeitsarbeit darauf hinwirken, dass möglichst alle Berechtigten die ihnen zustehende Unterstützung auch beantragen und erhalten. Die „Anlaufstelle Energiekosten“ ist da ein erster, wichtiger Schritt. Schwellenängste müssen abgebaut und die Beratung personell gestärkt werden. Es handelt sich beim Wohngeld um einen Rechtsanspruch, der umgesetzt werden muss.
  3. Die Ratsversammlung fordert die Verwaltung auf, sicherzustellen, dass die aktuell bereits beschlossenen Heizkostenzuschüsse von allen Berechtigten beantragt werden können. Hier muss die personelle Ausstattung an den akuten Bedarf angepasst werden. Zumal jetzt auch erwerbstätige Bürger*innen und Senior*innen antragsberechtigt sind, die noch nie staatliche Leistungen gebraucht haben. Hier ist der Aufklärungs- und Beratungsbedarf hoch.

Antrag und Begründung hier als PDF herunterladen


Ein Artikel der SPD-Rathausfraktion