Wir wollen Zusammenhalt leben und dabei stehen wir auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Unsere Verfassung legt in Artikel 3 fest: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Für uns alle ist Neumünster Heimat. Jeder Mensch ist hier willkommen. Es ist dabei unsere Pflicht für eine vernünftige Integration und Inklusion, gute Bildungsangebote und menschenwürdige Wohnverhältnisse zu sorgen. Kinder und Jugendliche müssen eine kultursensible Jugendarbeit erfahren. Das ist die Voraussetzung für eine gelungene Integration, gelingende Inklusion und ein gutes Miteinander.
Allerdings sieht man tagtäglich, dass Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind, auf verschiedenste Art und Weise diskriminiert werden. Dem wollen wir entgegentreten und fordern eine/n ehrenamtliche/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n. Hier hätten dann alle Menschen die Diskriminierung erfahren eine Ansprechperson, mit der man sich beraten und überlegen kann, was zu tun ist. Nicht mit jeder Erfahrung wollen Menschen zur Polizei oder sofort andere offizielle Wege gehen. Oft kann eine Antidiskriminierungsstelle mit dafür Sorge tragen, dass Diskriminierung erkannt und unterbunden wird.
Kommunikation ist der Schlüssel zu einer gelungenen Integration und ein friedliches Miteinanderleben der verschiedenen Kulturen. Genau deshalb müssen wir darüber sprechen und dürfen bei Fällen, in denen Menschen diskriminiert werden, auf keinen Fall wegsehen!